Ablauf

Risikobeurteilung und -steuerung
Ziel der Risikobeurteilung und -steuerung ist der Schutz vor den Auswirkungen eines Risikos mittels geeigneter Maßnahmen. Die Priorität und der Zeitplan richten sich nach dem Risikofaktor und der situativen Bewertung des Risikos. Jedes Risiko wird eingestuft, es werden Maßnahmen erarbeitet und diese werden gemäß abgestimmtem Zeitplan von den im Prozess verantwortlichen Mitarbeitern umgesetzt.

Aufgrund der Einschätzung von Risikomanager und SST IR hinsichtlich der Eintrittswahrscheinlichkeit und der voraussichtlichen Schadenshöhe wird ein Risikowert ermittelt. Liegt der Risikowert im „roten Bereich“ entscheidet die SST IR über eine sofortige Information des Vorstandes. Alternativ erfolgt die Information im vierteljährlichen Berichtstonus durch die Leiterin der Stabsstelle.

Schnittstelle zum Qualitätsmanagement
Das Qualitätsmanagement der UMR arbeitet den Risikomanagern und der IR die Risiken, welche im Rahmen von CIRS, Prozessbegutachtungen und dem Beschwerdemanagement auffällig sind, zu.

Die IR nimmt an den vierteljährlichen CIRS-Sitzungen teil, zu welchen das Qualitätsmanagement einlädt. Hier werden die Risiken ggf. im Detail abgestimmt.

Das Risikomanagement, übergeordnet und gültig für die gesamte UMR, wird vom Qualitätsmanagement für Zertifizierungen und Akkreditierungen genutzt.

Risikokommunikation und -dokumentation
Die Funktionsfähigkeit des Risikomanagementsystems wird dauerhaft und personenunabhängig gesichert, indem die Überwachung der festgelegten Ziele sowie die Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen angemessen dokumentiert werden. Diese Dokumentation ist für die Risikokommunikation wie auch Risikokontrolle unerlässlich und erfüllt zudem eine Beweissicherungs- und Prüffunktion.

Hierfür sind alle Risiken einschließlich der Risikobewältigungsmaßnahmen zu dokumentieren. Ebenso sind die Zuordnung der Verantwortlichkeiten, der zeitlichen Festlegung der Umsetzung der Maßnahmen und der Berichtsturnus (vierteljährlich an den Vorstand) Bestandteil der Dokumentation.

Die Risikomanager der jeweiligen Bereiche sind für die Überwachung der Risiken und die ständige Aktualisierung der Daten verantwortlich. Unterstützt werden Sie dabei von der SST IR. Die Archivierung der Risiken nach Umsetzung der Maßnahmen und beseitigtem Risiko bzw. vertretbarem Restrisiko erfolgt ebenfalls durch die SST IR.

Hier gelten die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung. Gemäß § 257 HGB sind die Unterlagen 10 Jahre aufzubewahren.